Die Bildungsprämie ist zu Ende!

Die Bildungsprämie konnte man nur bis Ende 2021 holen!

Die Volkshochschule des Landkreises Tirschenreuth ist offizielle und neutrale Beratungsstelle für die Bildungsprämie im Landkreis. Die Bildungsprämie des Bundes erleichtert die Finanzierung einer individuellen berufsbezogenen Weiterbildung. „Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.“

Wie hoch ist die Prämie?
Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Veranstaltungsgebühren*, höchstens 500 Euro. Die Weiterbildungsinteressierten zahlen daher nur einen Teil der ausgewiesenen Gebühren.

*Hinweis: Für Maßnahmen, die in den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden, können Prämiengutscheine nur genutzt werden, wenn die Veranstaltungsgebühren 1.000 Euro nicht übersteigen. Bei Fernunterricht gilt der Sitz des Anbieters als Durchführungsort.

Wer hat Anspruch?
Um einen Prämiengutschein zu beantragen, müssen Sie

  • mindestens 15 Stunden pro Woche in Deutschland erwerbstätig sein oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und
  • über ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.

Wie funktioniert das?
Wer den Bildungsgutschein beanspruchen möchte, muss zu einem kurzen Beratungsgespräch über das persönliche Bildungsziel und den geplanten Kurs in die Beratungsstelle kommen. Die weiterbildungsinteressierten Personen müssen einen Ausweis, einen Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt sowie einen aktuellen Nachweis über ihre Erwerbstätigkeit (Arbeitsvertrag oder Gehaltsbescheinigung) erbringen. Bitte vereinbaren Sie vorher telefonisch einen Termin.

Anschließend geben Sie den Prämiengutschein beim Bildungsträger ab und dann erhalten Sie eine reduzierte Rechnung, die auf Sie ausgestellt sein soll. Der Eigenanteil darf nicht vom Arbeitgeber bezahlt werden.
Die Weiterbildung soll innerhalb der auf dem Gutschein eingetragenen Gültigkeitsfrist von sechs Monaten beginnen. Die Weiterbildungsinteressierten können pro Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten.

Laufzeit Weiterbildungen / letzte Abrechnungen
Erwerbstätige können Prämienguscheine der Bildungsprämie noch bis Ende 2021 erhalten. Kurse bei Weiterbildungsanbietern müssen bis zum 30. Juni 2022 beginnen. Ein Antrag auf Abrechnung kann bis zum 31. Dezember 2022 gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die zu fördernden Weiterbildungen vom Anbieter erst nach Abschluss abgerechnet werden können. Dies muss spätestens bis zum 31. Dezember 2022 erfolgen. Längerfristige Maßnahmen sind damit ggf. jetzt schon nicht mehr förderfähig.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Beratungsstelle zur Bildungsprämie
Iwona Schultes

Telefon: 09631 88-386
Kostenfreie Hotline: 0800 - 26 23 000
www.bildungspraemie.info
www.facebook.com/bildungspraemie