Geschäftsbedingungen und allgemeine Hinweise
Vertrag
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die Volkshochschule (vhs) zustande. Die Teilnahme an einer Veranstaltung gilt als Anmeldung und verpflichtet zur Zahlung des Entgelts. Mit der Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
Teilnahme
An den Veranstaltungen kann jeder teilnehmen, der das 15. Lebensjahr vollendet hat. Ausgenommen sind Kurse, die ausdrücklich für Kinder oder Jugendliche angeboten werden.
Menschen mit Behinderung mit dem Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis sind berechtigt, eine Assistenzkraft zur gebuchten Veranstaltung mitzubringen. Bei der Anmeldung muss der Schwerbehindertenausweis vorgelegt und der Name der Begleitperson angegeben werden. Für die Assistenzkraft ist die Teilnahme kostenlos, außer bei Exkursionen, Studienfahrten und Reisen.
Anmeldung
Zu allen Veranstaltungen – außer bei Einzelveranstaltungen mit Abendkasse – ist telefonische, schriftliche, Fax-, E-Mail oder Internet-Anmeldung erforderlich. Alle Anmeldeformen sind verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Anmeldungen werden weder telefonisch noch schriftlich bestätigt. Eine Benachrichtigung erfolgt nur bei Überbelegung (Warteliste), Ausfall oder sonstigen Änderungen gegenüber der Programmausschreibung.
Programmänderungen
Änderungen aus organisatorischen Gründen bei Termin, Ort bzw. Raum und Lehrkraft durch die vhs bleiben vorbehalten.
Die vhs ist berechtigt, Veranstaltungen abzusagen oder abzubrechen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder andere zwingende Gründe vorliegen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Kosten ganz oder anteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche von teilnehmenden Personen sind ausgeschlossen.
Unterrichtsfreie Zeiten
In den Schulferien und an Feiertagen finden keine Kurse statt. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Kursleitung mit Einverständnis aller Teilnehmenden sowie nach Absprache mit der Schule und der vhs eine andere Vereinbarung trifft.
Entgelt und Bezahlung
Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der vhs ist in der Regel ein Entgelt zu entrichten. Das Entgelt wird etwa eine Woche nach Beginn der Veranstaltung im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Veranstaltungen mit Abendkasse werden besonders ausgeschrieben.
Bei Studienreisen wird eine Anmeldepauschale von 25,00 EUR erhoben, sobald feststeht, dass die Reise stattfinden wird. Bei der Teilnahme an der Reise wird dieser Betrag auf den Reisepreis angerechnet. Der vollständige Reisepreis ist etwa vier Wochen vor der Reise fällig, teilweise ist eine frühere Anzahlung erforderlich. Das Fälligkeitsdatum wird jeweils rechtzeitig vorher schriftlich mitgeteilt.
Ermäßigung
Eine Ermäßigung in Höhe von 25 % des Entgelts erhalten auf Antrag Schüler und Schülerinnen, Studierende, Auszubildende, Arbeitslose, Rentner und Rentnerinnen und Schwerbehinderte. Dies gilt auch für Personen, die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), SGB XII (Sozialhilfe), Wohngeld oder Berufsausbildungsbeihilfe beziehen, ebenso für Personen, die Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst leisten, sowie für Inhaber und Inhaberinnen der Ehrenamtskarte und der Jugendleiter-Card.
Ein entsprechender Nachweis ist bei der Anmeldung vorzulegen. Nach Kursbeginn eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Keine Ermäßigung ist möglich bei Studienfahrten und Reisen, Materialkosten und Auslagen sowie Veranstaltungen, die ausdrücklich als „nicht ermäßigbar“ gekennzeichnet sind.
Rücktritt
Eine kostenfreie Abmeldung bei der vhs ist bis zwei Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Wird in der Kursausschreibung eine andere Rücktrittsfrist angegeben, so gilt diese.
Bei einer späteren Stornierung der Anmeldung ist das Entgelt vollständig zur Zahlung fällig. Alternativ kann eine Ersatzperson benannt werden.
In begründeten Einzelfällen (z. B. bei Krankheit gegen Vorlage eines ärztlichen Attests) kann von der Rücktrittsfrist bzw. von der Erhebung des Entgelts ganz oder teilweise abgesehen werden.
Beim Rücktritt von einer Studienreise wird die Anmeldepauschale einbehalten. Außerdem sind die Stornokosten des Reiseveranstalters zu bezahlen.
Abmeldungen sind grundsätzlich schriftlich an die vhs zu richten. Nichterscheinen beim Kurs, Abmeldung bei der Kursleitung bzw. Außenstellenleitung oder Stornierung bei der Bank gelten nicht als Rücktritt! Die Bankgebühren für eine Rücklastschrift gehen zu Lasten des Teilnehmenden.
Teilnahmebescheinigungen
Teilnahmebescheinigungen können bei der Kursleitung beantragt werden, wenn mindestens 80 % der Unterrichtsstunden besucht wurden. Die Ausgabe der Teilnahmebescheinigungen erfolgt in der Regel am Ende des Kurses kostenlos durch die Kursleitung.
Für die nachträgliche Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 4,00 EUR berechnet.
Steuerliche Vergünstigungen
Die Ausgaben für vhs-Veranstaltungen sind als "Werbungskosten" absetzbar, wenn sie der beruflichen Weiterbildung dienen. Als Nachweis für das Finanzamt genügt in der Regel der Kontoauszug.
Urheberschutz
Fotografieren und audiovisuelle Mitschnitte in den Veranstaltungen sind ohne Genehmigung der vhs nicht gestattet. Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der vhs nicht vervielfältigt werden.
Persönliche Angaben von Teilnehmenden und Kursleitungen unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
Online- und Hybrid-Veranstaltungen
An Online- und Hybrid-Veranstaltungen dürfen nur namentlich angemeldete Personen teilnehmen. Eine Übertragung des Vertrags an eine andere Person ist ohne Absprache mit der vhs nicht zulässig. Die zur Teilnahme Berechtigten dürfen Dritten keinen Zugriff auf ihren Teilnehmer-Account oder auf ihren Computerbildschirm einräumen.
Es ist nicht gestattet, Online- oder Hybrid-Veranstaltungen aufzuzeichnen, zu speichern, zu vervielfältigen, zu verbreiten, über das Internet öffentlich zugänglich zu machen oder in irgendeiner sonstigen Form zu veröffentlichen.
Hausordnung
Die vhs ist in den meisten Räumen nur Gast. Die in den Unterrichtsgebäuden gültige Hausordnung ist einzuhalten. In den Veranstaltungen ist die Kursleitung für die Einhaltung der Hausordnung zuständig. Gesamtverantwortlich ist die vhs-Leitung.
Rauchen sowie der Konsum von Alkohol und Cannabis sind grundsätzlich verboten. Personen, die eine Veranstaltung erheblich stören, können von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.
Haftung
Die Haftung der vhs beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt.
Bei Studienreisen, Tagesfahrten und Exkursionen übernimmt der jeweilige Veranstalter die Haftung nach dem deutschen Reisevertragsrecht. Die vhs tritt nur als Vermittler auf. Für Organisation und Durchführung ist das beauftragte Reiseunternehmen verantwortlich.
Für Schäden, die dem Landkreis Tirschenreuth als Träger der vhs entstehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Gültigkeit
Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren Versionen ihre Gültigkeit.


